Objektsicherheitsprüfungen nach ÖNORM B1300

Derzeit hat der Eigentümer von bestehenden Gesamtanlagen mit Wohnungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Eigentum keine Gefahr zur Sicherheit von Personen und ihrem Eigentum ausgeht.

Hierzu regelt unter anderem die ÖNORM B1300 die Fachbereiche technische Objektsicherheit, Gefahrenvermeidung Brandschutz, Gesundheits- und Umweltschutz sowie den Einbruchschutz und Schutz vor Außengefahren.

Wir führen Begehungen von Liegenschaften durch und erstellen anschließend eine entsprechende Dokumentation gemäß der ÖNORM B1300.

© 2021 Bayer & Bayer GesbR