Energieausweise

Der Energieausweis dient zur Beurteilung der Energieeffizienz von Gebäuden und Wohnungen, indem er eine Aussage über die Höhe des Energiebedarfs liefert. Somit wird die energetische Qualität eines Gebäudes oder einer Wohnung im Energieausweis dargestellt und sind detaillierte Kennwerte zur wärmetechnischen Situation Ihrer Immobilie enthalten.

Energieausweise werden benötigt für den Neubau von Objekten, bei Verkauf / Vermietung oder bei Inanspruchnahme einer Förderung für Sanierungsmaßnahmen (Landes- bzw. Bundesförderung).

NEUBAU

Bereits beim behördlichen Bauverfahren notwendig und zusätzlich als Grundlage für Förderungen.

VERMIETUNG / VERKAUF

Verpflichtend bei Vermietung und Verkauf sowie bei Inseraten von Immobilien.

SANIERUNG

Als Grundlage für Förderungen bzw. bei behördlichen Bauverfahren.

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